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Unsere Beratungsdienste

In der Beratung werden grundsätzlich soziale und amtliche Fragen geklärt, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Pflegedienst stehen.
Wir verstehen uns als Anlaufstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige.
 
Diese können sein:

  • Fragen zur Antragstellung Sozialamt
  • Fragen zur Antragstellung Krankenkassenzuschuss/Beihilfen
  • Fragen zum Grad der Pflegebedürftigkeit nach den SGB XI
  • Beratung und Aufklärung zum Begutachtungsverfahren
  • Beratung und Begleitung bei der MDK Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  • Beratung der pflegenden Angehörigen im Rahmen der vorgeschriebenen Pflegeeinsätze bei Geldleistungen nach § 37.3 SGB XI


 
Zu den Dienstleistungen gehören insbesondere:

  • Beratung der Angehörigen
  • Beratung der Patienten
  • Kontaktaufnahme- und pflege mit Ärzten und Therapeuten
  • Kontakte zu den Krankenkassen
  • Kontakte mit Behörden und Ämtern
  • Kontakte mit Krankenhäusern und Apotheken


 
In den meisten Fällen kann der Pflegedienst das Antragsverfahren bei den Behörden/Ämtern und Krankenkassen übernehmen und durchführen.
Die Beratung soll dazu beitragen, eine größtmögliche finanzielle Absicherung der Betroffenen sicher zu stellen. Sie ist für alle Ratsuchenden offen, die ein Problem bei Antragstellungen im Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung Familienangehöriger, Freunde und Bekannter bei den zuständigen Behörden/Ämtern haben.
Aufgrund individueller Beratung und unter Einbeziehung des Pflegeeinsatzes von Angehörigen wird das Leistungsangebot vereinbart. Über die vereinbarte Pflege und/oder Betreuung wird ein Vereinbarungsvertrag abgeschlossen. In diesem werden alle Dienstleistungen und Kosten festgehalten.
Der Betreuungs- und Lebensdienst sieht seine Aufgabe darin, jedem Menschen zu helfen, der sich in einer Situation befindet, in der er ohne eine unterstützende Hand nicht mehr auskommt. Ob das für sich selbst, in der Familien- oder Altenbetreuung gilt.
Die Erstberatung ist kostenlos. Diese kann in den Räumen des Pflegedienstes oder bei Ihnen zu Hause erfolgen.
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist sinnvoll.

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Letzte Änderung:  02.02.2008
Online seit: 10.02.2004